Da offensichtlich unter vielen unserer Landsleuten die
fälschliche Auffassung kursiert –ohne
langjährige Voranmeldung gäbe es keinerlei Chance in
unser Siebenbürgerheim Rimsting aufgenommen zu
werden – möchte der Hilfsverein der
Siebenbürger Sachsen „Stephan Ludwig Roth“
e.V., als Träger des Alten- und Pflegeheimes in Rimsting am
Chiemsee, mit diesem Beitrag alle unsere Landsleute über das
System und die Möglich- keiten der Belegung unseres Heimes und
desweiteren auch über die Problematik der monatlichen
Heimkosten aufklären. Die folgenden Erläuterungen
gelten sowohl für rüstige wie auch
pflegebedürftige Interessenten.
Das Siebenbürgerheim Rimsting ist - auch ohne Voranmeldung
(Warteliste) - für alle Siebenbürger offen !!
Für ernsthafte Interessenten, die kurzfristig in unser Heim
ziehen möchten, gibt es - auch ohne langjährige
Voranmeldung in unserer Warteliste – immer die
Möglichkeit kurzfristig in ein gerade freies Zimmer einziehen
zu können.
Wenn also ein ernsthaftes Interesse besteht, genügt ein
Anruf unter 08051 - 961 55 123 im Heim und ein
Gespräch mit
der Heimleiterin, Frau Emilie Maurer. Versuchen sie es doch,
es wird sich sicher lohnen. In der Regel muss man sich allerdings, als
grundsätzlich interessierter älterer
Siebenbürger (Siebenbürgerin), rechtzeitig anmelden
um zu dem gewünschten/geplanten Zeitpunkt auch
tatsächlich in unser Heim am Chiemsee einziehen zu
können.
Dafür gibt es schon seit vielen Jahren eine Warteliste
für Heimanwärter. Um auf diese Liste zu kommen, muss
man ein Anmeldeformblatt, das im Heim angefordert werden kann (Tel. Nr.
08051-96155111), ausfüllen. Die wichtigste Angabe in diesem
Formblatt ist das vom Antragsteller
gewünschte bzw. geplante
Einzugsdatum.
Diese Angabe ist allerdings nicht bindend. Wenn der Antragsteller zum
angegebenen Einzugsdatum doch noch nicht ins Heim ziehen will, aus
welchen Gründen auch immer, kann er dieses Datum schieben,
vorausgesetzt, er tut es bis Ende Oktober des laufenden Jahres indem er
mitteilt, dass er im folgenden Jahr noch nicht einziehen will, sondern
den Einzug um ein Jahr ins darauffolgende Jahr schiebt. Diesen Vorgang
kann man beliebig oft wiederholen, aber immer bis spätestens
Ende Oktober des laufenden Jahres!
Damit können dann eben auch ernsthafte Interessenten- die
nicht auf der Warteliste eingetragen sind - egal ob rüstig
oder pflegebedürftig - kurzfristig in gerade freie Zimmer in
unserem Heim, einziehen.
Bei Bedarf können interessierte Heimanwärter auch
eine Woche bei uns im Heim probewohnen um den Ablauf und das Leben in
unserem Heim kennen zu lernen.
Seit geraumer Zeit bietet unser Heim auch Kurzzeitpflege an. Diese soll
vor allem während der Urlaubszeiten von den Betreuern genutzt
werden können. Die Abrechnung der Heimkosten für die
Dauer der Kurzzeitpflege erfolgt nach der Pflegeversicherungsordnung.
Obige Erläuterungen gelten auch für
Nichtsiebenbürger, da unser Heim bereits seit dem Jahr 2004
grundsätzlich auch diesen offen steht.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch darauf hinweisen, dass
wir stets bemüht waren und sind, unser Heim der heutigen Zeit
anzupassen (Aufzüge in allen Häusern über
alle Ebenen, Pflegebad auch im Rüstigenbereich und eine
moderne Pflegeabteilung), dabei aber ebenso bemüht sind,
seinen siebenbürgisch-sächsischen Charakter zu
bewahren und zu pflegen, damit unsere Bewohner ihren Lebensabend in
einer vertrauten heimatlichen Umgebung verbringen können.
Der „Siebenbürgische“ Generationenvertrag
sollte den sicheren, betreuten Lebensabend in einem unserer
Heime erfüllen.
Auch wenn unser Siebenbürgerheim in Rimsting zu den
preiswertesten Heimen im Land gehört, so können sich
leider trotzdem viele Landsleute ihren Lebensabend in unserem Heim
nicht mehr leisten. Die Zahl der Selbstzahler
(Rente+Rücklagen) nimmt stetig ab, während die Zahl
derer, die zwar gerne ins Heim kommen würden, es sich aber
finanziell nicht leisten können, immer mehr zunimmt.
Jetzt ist unser ungeschriebener Generationenvertrag, der sich gerade
bei uns Siebenbürger Sachsen über Jahrhunderte hinweg
so bewährt hat, auch heute, allerdings unter
veränderten Voraussetzungen, gefragt.
Denn die Sozialämter sind heute nur dann bereit die monatliche
Differenz zwischen Rente und Heimkosten voll zu übernehmen,
wenn die betroffene Person keine Kinder hat bzw. wenn das monatliche
Einkommen der Kinder unter der gesetzlich festgelegten Höhe
liegt. Liegt das Einkommen der Kinder über dieser Grenze,
müssen sie für die monatliche Differenz aufkommen
(nicht immer zu 100%).
Es ist aus Sicht unserer siebenbürgischen Tugenden und
überlebenssichernden Traditionen einfach
unverständlich und untragbar, dass sich in solchen
Fällen die Kinder oft weigern diese (in der Regel geringe
Differenz) zu zahlen, obwohl sie finanziell dazu in der Lage sind!
Diese, gegebenenfalls über Monate hinweg nicht
geklärten und somit auch nicht bezahlten
Differenzbeträge, können einerseits zu finanziellen
Schwierigkeiten des Heimes führen, andererseits wollen wir
aber der nicht gezahlten Beträge wegen, schon aus der sozialen
Verantwortung heraus, den Betroffenen den Heimaufenthalt nicht
kündigen müssen.
Deshalb appellieren wir an dieser Stelle an alle Betroffenen:
ermöglichen sie aus Ihrer eigenen moralischen
Selbstwerteinschätzung heraus, ihren Eltern den Lebensabend in
siebenbürgisch-sächsischer Atmosphäre in
unseren Heimen. Ihre Eltern haben es verdient und werden es ihnen
danken.
Für den Vorstand