Kurzzeitpflege Rimsting

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Wenn zu Hause plötzlich nichts mehr wie sonst funktioniert, braucht es schnell eine verlässliche Lösung: Die Kurzzeitpflege Rimsting ist dafür oft der wichtigste Schritt. Als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Entlastung der Angehörigen oder als sichere Zwischenstation, bis ein geeigneter Pflegeplatz dauerhaft gefunden ist. 

Für viele Familien in der Region rund um den Chiemsee ist das Siebenbürgerheim Rimsting dabei eine naheliegende Option: Das Haus in 83253 Rimsting bietet Kurzzeitpflege als eigenes Leistungsangebot im Pflegebereich an. In derselben Umgebung, mit demselben Team und derselben Ausstattung wie in der Langzeitpflege.

Kurzzeitpflege und allgemeine Pflege in Rimsting

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, vollstationäre Versorgung in einer zugelassenen Einrichtung. Sie wird genutzt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Klinikaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung, bei Umbau der Wohnung oder wenn die Pflegeperson ausfällt. Im Unterschied zur ambulanten Pflege (Pflegedienst kommt nach Hause) leben pflegebedürftige Menschen während der Kurzzeitpflege im Heim und erhalten dort rund um die Uhr Betreuung und Pflegeleistungen.

Die gesetzliche Maximaldauer ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.  Die typische Aufenthaltsdauer variiert: Manche Familien buchen urlaubsbedingt oder zur Stabilisierung nach einem Aufenthalt im Krankenhaus 7-14 Tage, andere mehrere Wochen.. Etwa, um die häusliche Versorgung neu zu organisieren oder einen späteren Wechsel in die vollstationäre Pflege vorzubereiten.

Vollstationäre Pflege: Übergang und dauerhafte Versorgung

Kurzzeitpflege kann ein Einstieg sein, muss es aber nicht. Sie ist ideal, wenn Sie Zeit brauchen: für Genesung, Organisation, einen Antrag bei den Pflegekassen, oder um in Ruhe zu prüfen, ob langfristig ein Heimplatz sinnvoll ist. Wenn sich zeigt, dass die Versorgung zu Hause dauerhaft nicht mehr sicher möglich ist, kann aus Kurzzeitpflege der Übergang in die vollstationäre Pflege werden.

zwei damen

Praktisch läuft das häufig so:

  1. Pflegebedarf und Pflegegrad klären 
  2. Kosten klären: was Kasse zahlt, was Eigenanteil ist (Unterkunft/Verpflegung fast immer selbst)
  3. Antrag stellen: bei der Pflegekasse (Kurzzeitpflege / Entlastungsbetrag bzw. gemeinsames Budget)
  4. 4. Einzug organisieren: Transport, Medikamente, Arztunterlagen, Versicherungskarte, Ausweis, Pflegegradbescheid sowie falls vorhanden Inkontinenzartikel mitgeben
  5. Während des Aufenthalts: Alltag beobachten, Versorgung einschätzen, Gespräche mit dem Team
  6. Bei Bedarf und Verfügbarkeit : Antrag/Umstellung auf Daueraufnahme vorbereiten

Kosten, Leistungen und Ansprüche rund um die Kurzzeitpflege

Viele Angehörige möchten sofort wissen: „Was übernimmt die Pflegekasse und wie hoch ist der Eigenanteil?“

Wichtig ist die Trennung:

  • Pflegekosten bzw. pflegebedingte Aufwendungen: Werden (bei Pflegegrad 2–5) über die Pflegeversicherung finanziert; bis zur gesetzlichen Obergrenze.
  • Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten: Bleiben in der Regel als Eigenanteil bei den Pflegebedürftigen.

 

Seit Juli 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, flexibel nutzbar. je nach Bedarf. Die Kurzzeitpflege ist zudem zeitlich auf maximal acht Wochen begrenzt.

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Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalt und Verhinderungspflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist Kurzzeitpflege oft die sicherste Überbrückung, wenn häusliche Pflege (noch) nicht funktioniert. Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, läuft die Finanzierung über die Pflegeversicherung. Liegt nur Pflegegrad 1 vor oder ist noch kein Pflegegrad festgestellt, kann, je nach Situation, eine Übergangspflege oder Anschlussversorgung über die Krankenkasse in Betracht kommen. Hier hilft der Sozialdienst der Klinik oder eine Pflegeberatung bei der Einordnung. Die Besonderheit im Siebenbürgerheim Rimsting ist, falls kein Pflegegrad vorhanden ist, je nach Auslastung auch Probewohnen möglich ist.

Verhinderungspflege ist relevant, wenn die private Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder Überlastung ausfällt.

Unterlagen, die Sie typischerweise brauchen:

 

  • Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
  • Versichertendaten bzw. Angaben der Pflegekasse
  • Entlassungsbericht (bei Kliniküberbrückung)
  • Kontaktdaten der Angehörigen 
  • ggf. Vollmacht und Betreuer-Nachweis
  • Medikamentenplan und Arztbrief bzw. ärtzliche Anordnungen bei Bedarf

Praktische Auswahlkriterien für Heime in Rimsting

Eine kurze Besichtigung-Checkliste für Angehörige:

  • Zimmer: Hauptsächlich Einzelzimmer – passt das zur Person? Ist das Bad barrierearm?
  • Alltag: Wie sind Mahlzeiten, Tagesstruktur, Aktivierung?
  • Betreuungsangebot: Gibt es Angebote auch für kurzfristige Gäste?
  • Demenz: Wie geht das Haus mit Unruhe, Orientierung, Rückzug um?
  • Atmosphäre: Wirkt es ruhig, freundlich, klar organisiert?
  • Team: Wer ist Ihr Ansprechpartner?
  • Außenanlagen: Gibt es Möglichkeiten für Spaziergänge, Ruhe, Luft?

Beim Siebenbürgerheim Rimsting ist die Lage mit Außenanlagen bis zum See ein großer Vorteil. Für viele Bewohner und Angehörige ist das mehr als schön, weil es den Alltag und die Stimmung spürbar stabilisieren kann.

Ihr nächster Schritt ins Siebenbürgerheim Rimsting

Wenn Sie eine Kurzzeitpflege in Rimsting suchen, ist das Siebenbürgerheim ein guter erster Ansprechpartner. Dort können Sie klären, ob im gewünschten Zeitraum ein Platz frei ist, welche Unterlagen benötigt werden und welche Kosten auf Sie zukommen. Gerade bei kurzfristigem Pflegebedarf hilft ein direktes Gespräch, um Aufnahme, Pflegegrad, Eigenanteil und mögliche Leistungen der Pflegekasse zu prüfen. So erhalten Angehörige schnell Orientierung und pflegebedürftige Menschen eine verlässliche Übergangslösung an einem vertrauten Ort in Rimsting.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Siebenbürgerheim Rimsting auf und lassen Sie sich persönlich zu Kurzzeitpflege, freien Plätzen und den nächsten Schritten beraten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?

Kurzzeitpflege kann in der Regel bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Sie dient vor allem als vorübergehende Unterstützung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Übergangsphase oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt für die Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und teilweise Investitionskosten bleiben jedoch häufig als Eigenanteil bestehen.

Wie komme ich schneller an einen Platz in der Kurzzeitpflege?

Wer schneller einen Platz in der Kurzzeitpflege erhalten möchte, sollte möglichst früh anfragen und bei den gewünschten Zeiträumen flexibel bleiben. Hilfreich ist es außerdem, alle wichtigen Unterlagen direkt bereitzuhalten und sich nach Wartelisten oder kurzfristig frei werdenden Plätzen zu erkundigen.

Kann Kurzzeitpflege auch als Probewohnen genutzt werden?

Ja, viele Familien nutzen die Kurzzeitpflege bewusst als Möglichkeit zum Probewohnen. So können Bewohner und Angehörige den Alltag, die Zimmer, das Betreuungskonzept und die Atmosphäre kennenlernen, bevor eine Entscheidung für eine dauerhafte vollstationäre Pflege getroffen wird. Auch zum Probewohnen sind Senioren ohne Pflegegrad herzlich willkommen.

Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH
Senioren- und Pflegeheim

Guggenbichl 3
DE-83253 Rimsting

Tel. 08051-96155-0
Fax 08051-96155-119

info@siebenbuergerheim-rimsting.de

Unterstützen Sie die mildtätigen Zwecke des Siebenbürgerheims.

Eine elementare Grundlage zum Erhalt und der Unterhaltung des Siebenbürgerheim Rimsting ist die finanzielle Unterstützung durch Spenden. Der Verein wird grundsätzlich ehrenamtlich geführt und wurde am 11. Januar 1952 in München, von Mitgliedern der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, gegründet. Zweck des Vereins war und ist laut Satzung die gesamten Kräfte ausschließlich und unmittelbar in den Dienst mildtätiger Aufgaben zu stellen. Um diese vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, freuen wir uns über eine hohe Spendenbereitschaft.

Spendenkonto Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen:
„Stephan Ludwig Roth“ e.V. München
Spendenkonto: Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
DE44 7115 0000 0005 2055 96

Spendenkonto für die Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH:
Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
DE44 7115 0000 0000 1699 38

Momentan benötigen wir, die gGmbH Gelder für die Renovierung der Teeküche der Heimbwohner, in der sie sich “selbst mal etwas Nettes” zubereiten können.

Und damit die Grünfläche weiterhin schön gepflegt bleibt, benötigen wir ebenso Ihre Unterstützung, um unseren Traktor in Schuss zu halten.

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