FRAGEN & ANTWORTEN

Diese Fragen unterstützen Sie bei den ersten Schritten zur Vorbereitung

Der Moment der notwendigen Aufnahme in ein Heim wird meist unerwartet erforderlich. In diesen Fällen helfen wir Ihnen als Betroffene und Angehörige in den vielen Problemen und Fragen, mit denen Sie sich bisher noch nicht auseinandergesetzt haben.

Im Folgenden können jetzt nicht alle Fragen individuell beantwortet werden, aber wir können einen ersten Überblick geben. Viele Fragen lassen erst richtig in einem persönlichen Gespräch klären.

Wann ist ein Umzug ins Seniorenheim sinnvoll?

 

Die wenigsten Menschen gehen gerne in ein Pflegeheim. Die eigenen vier Wände sind ja doch noch am besten. Für viele ist also der Umzug in ein Altenheim eher eine große psychische Last. Ein Umzug in ein Seniorenheim sollte bei folgenden Personen in Betracht gezogen werden:
Die Versorgung zu Hause ist nicht mehr möglich. Hier gehört der ganze Alltag dazu. Häufig tritt bei alleinstehenden Personen ohne familiäre Unterstützung auch Verwahrlosung ein.
Alleinlebende, sturzgefährdete Menschen. Vielfach sind Senioren stark sturzgefährdet. Ein Hausnotrufkann bei vielen Stürzen lebensrettend sein. Ist der Betroffene jedoch bewusstlos (aufgrund eines Sturzes oder auch einer Unterzuckerung bei Diabetikern) kann er den lebensrettenden Notruf nicht mehr absetzen.
Alleinlebende, demente Menschen. Demente Menschen die alleine zu Hause leben, sind einem großen Risiko ausgesetzt. Je nach Schwere der Krankheit verlassen sie unbeaufsichtigt ihre Wohnung und irren verängstigt umher, oder vergessen Lebensnotwendiges.
Menschen ohne Betreuung durch Familie oder Freunde. Nicht alle Pflegebedürftigen haben Angehörige oder Freunde, die die häusliche Pflege übernehmen.
Pflegeperson kommt an ihre Grenzen. Besonders die physische und psychische Belastung der Pflegenden muss berücksichtigt werden. Ist der pflegende Angehörige gesundheitlich nicht mehr in der Lage, die Pflege zu übernehmen, kommt oft nur noch der Wechsel in ein Pflegeheim in Frage.
Wenn Intensivpflege notwendig ist. Eine Intensivpflege die zum Teil eine 24-stündige Betreuung benötigt ist häufig nicht mehr im häuslichen Umfeld machbar. Mittlerweile gibt es Pflegedienste, die eine außerklinische Betreuung anbieten. Hier ist abzuwägen, was die bessere Lösung für den Patienten und die Angehörigen ist.
Keine barrierefreie Wohnung. Wenn die Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut oder angepasst werden kann.
Bei Menschen in der letzten Lebensphase. Auch hier muss gut überlegt werden, ob die Palliativpflege zu Hause durchgeführt werden kann oder ob ein Pflegeheim oder ein Sterbehospiz die bessere Variante ist. Viele Angehörige können einfach auch nicht damit umgehen, dass das Elternteil oder der Partner sterben wird.

Nach welchen Kriterien wird über einen Pflegegrad entschieden?

 

Es gibt ein Begutachtungsverfahren, das folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Selbstversorgung, z. B. Körperpflege und Ernährung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z. B. Medikation oder Wundversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Mobilität

Wie wird ein Pflegegrad berechnet?

 

Es geht nach Punkten – von 0 bis 100. Je mehr Punkte eine zu pflegende Person bekommt, desto höher ist der nötige Pflegegrad.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwer Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Wie viel muss ein Heimbewohner/ Angehöriger bezahlen?

 

Der Kostenanteil für die gepflegte Person oder ihrer Angehörigen ist von Pflegeheim zu Pflegeheim (s. Kostenliste bei den jeweiligen Pflegeheimen) unterschiedlich. Hat man sich für eine Einrichtung entschieden, bleibt der Anteil ab dem 1. Januar 2017 bei Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Was zahlt die Pflegekasse?
Pflegegrad 1: 125 Euro
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Ist meine Religionsangehörigkeit von Bedeutung?

 

Nein, unsere Bewohner können auch evangelisch, orthodox, muslimisch oder nicht religiös sein.
Wir nehmen Sie auf – unabhängig von Nationalität, Konfession und persönlicher Lebensführung.

Kann ich das Haus vorher besichtigen?

 

Gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir Ihnen unser Haus zeigen und alles erklären können.

Kann ich meine eigenen Möbel mitbringen?

 

Im Pflegebereich werden Pflegebett, Kleiderschrank und Nachtkästen gestellt.

Im Rüstigenbereich (Bewohner ohne Pflegegrad) sollten unsere zukünftigen Bewohner Ihre eigenen Möbel bzw. Inventar mitbringen.

Was mache ich mit meinen Versicherungen?

 

Bei festen Einzug sind unsere Bewohner haftpflichtversichert und können daher Ihre eigene Haftpflichtversicherung kündigen.

Dies gilt nicht für Bewohner, die bei uns in Kurzzeitpflege sind oder probewohnen.

Kann ich meinen Hausarzt behalten?

 

Ja, es besteht freie Arztwahl.
Sollten Sie aus einer anderen Region kommen, kann es sein, dass Ihr Hausarzt keine Hausbesuche bei uns macht. In diesem Fall helfen wir Ihnen, einen neuen Hausarzt auszusuchen.

Wie viel Wäsche soll ich mitnehmen?

 

Faustregel: Nehmen Sie Bekleidung mit, die für mindestens zwei Wochen reicht. Für die Wäscherei muss jedes Kleidungsstück mit einem Namensschild versehen sein.
Bringen Sie deshalb Ihre Wäsche am besten vor Ihrem Einzug vorbei.

Welche Anträge muss ich vor der Heimaufnahme stellen?

 

Vor der Heimaufnahme sollten Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege stellen, denn sonst ist nicht sichergestellt, dass die Pflegekasse die vollen Leistungen gewährt.
Sollte das eigene Einkommen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, muss vorab beim Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden, denn Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Bei der Antragstellung sind sämtliche Unterlagen über das Einkommen und Vermögen und wenn möglich die Entscheidung der Pflegekasse vorzulegen.

Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH
Senioren- und Pflegeheim

Guggenbichl 3
DE-83253 Rimsting

Tel. 08051-96155-0
Fax 08051-96155-119

siebenbuergerheim-rimsting@t-online.de

Spendenkonten:

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Spendenkonto: Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE44 7115 0000 0005 2055 96

hilfsverein@stephanludwigroth.de

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